Ö-Ticket wurde wegen überhöhter Gebühren geklagt

Der Verein für Konsumenteninformation hat das Kartenservice Ö-Ticket wegen einiger Gebühren geklagt und vom Oberlandesgericht (OLG) Wien recht bekommen.

 

Als Vermittler von Eintrittskarten verrechnet Ö-Ticket Aufschläge auf den Kartenpreis des Veranstalters – wie die meisten Ticketanbieter. Dabei bleibt es aber nicht. Ö-Ticket schlägt zusätzlich noch ein paar Euro dafür drauf, dass die Kunden überhaupt zu ihren Karten kommen. Sogar wenn sie die Tickets selbst ausdrucken (print[at]home) oder wenn der Code für eine Eintrittskarte auf ihr Mobiltelefon zugestellt wird (Mobile Ticket), werden 2,50 Euro verrechnet. Soll das Ticket in einer Libro-Filiale oder bei Ö-Ticket selbst abgeholt werden, fallen 1,90 Euro an, bei Hinterlegung an der Abendkassa 2,90 Euro.

 

Laut OLG Wien sind diese Gebühren „gröblich benachteiligend“ für die Käufer der Karten. Ö-Ticket biete keine Zustellmöglichkeit ohne Zusatzentgelt, betont das OLG Wien. Das Zusatzentgelt werde als Regelfall und nicht nur als Ausnahme verrechnet; dem Verbraucher werde es nicht ermöglicht, sein Ticket ohne Zusatzkosten zu erlangen, so das OLG Wien in seiner Begründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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